Elternbeiträge und staatlicher Zuschuss
Die Elternbeiträge werden abzüglich des staatlichen Zuschusses von 100 € berechnet. Dieser Zuschuss gilt für die Zeit, wenn das Kind 3 Jahre alt wird, bis es in die Schule kommt.
Im Beitrag sind 6 € für Spielgeld und 3 € für Teegeld enthalten.
Zusätzlicher Spielgeldbetrag
Zusätzlich erheben wir 7 € pro Monat für Ausflüge, Theaterbesuche, Ich-Bücher, Fotos, Schultüten, Feste und andere Sonderausgaben.
Warmes Mittagessen
Wir bestellen warmes Mittagessen bei einem professionellen Kindergarten- bzw. Schul-Caterer und lassen es anliefern. Es wird im Kindergarten portioniert und ausgeteilt.
Wir stellen sicher, dass Gerichte ohne Schweinefleisch angeboten werden, damit auch unsere muslimischen Kinder daran teilnehmen können.
Die Bestellung des Mittagessens ist für das gesamte Kindergartenjahr verbindlich und umfasst die Wochentage Montag bis Freitag (5 x pro Woche). Der Rechnungsbetrag wird, wie der Kindergartenbeitrag, 12-mal jährlich von Ihrem Konto eingezogen.
Bei Buchung eines Ganztagsplatzes ist das warme Mittagessen verpflichtend zu bestellen.
Die Jugendkasse des Landratsamtes übernimmt teilweise die Kosten für das Mittagessen, wenn das Kind einen Ganztagsplatz gebucht hat und der Elternbeitrag übernommen wird.
Aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands erfolgt keine Rückerstattung des Essenspreises, wenn das Kind an einzelnen Tagen fehlt oder krank ist.